Such- und Vermarktungsaufträge durch einen Immobilienmakler

Seriöse Immobilienmakler bieten ihren Kunden rund um die Vermittlung, Vermarktung und Vermietung von Immobilien jeglicher Art ein breites Leistungsspektrum. So können Miet- bzw. Kaufinteressenten beispielsweise per Suchauftrag zielgerichtet zu ihrer Wunschimmobilie gelangen. Dabei stellt ein Suchauftrag für den Kauf- bzw. Mietinteressenten wie auch für den Makler ein unverbindliches und lockeres Vertragsverhältnis dar, von dem beide nur profitieren können. So entstehen für den Auftraggeber auf der einen Seite keine Kostenrisiken, auf der anderen Seite muss der Makler auch keine zugesicherte Objektlieferung erbringen. Für einen entsprechenden Suchauftrag benötigt der Immobilienmakler nur das zur Verfügung stehende Budget und die Rahmenbedingungen zum Objekt selbst: Dazu gehören Angaben zur gewünschten Art, Lage, Größe und Ausstattungsmerkmale des Objekts. Auch etwaige Sonderwünsche, auf welche der Makler bei der Immobiliensuche sein Augenmerk richten sollte, können hierbei natürlich angegeben werden. Wer hier allerdings etwas Flexibilität hinsichtlich seiner Wünsche und Vorstellungen mitbringt, kann auf diesem Weg relativ zügig und effektiv zu seinem Wunschobjekt finden.


Eine weitere Möglichkeit der Maklerbeauftragung liegt in der Vermarktung von Wohn- bzw. Gewerbeimmobilien. Dies kann zum einen zur Fremdnutzung (Vermietung bzw. Verpachtung) der Immobilie geschehen oder zu deren Abverkauf. Im Rahmen der Immobilienvermarktung wird der Makler mit dem Auftraggeber zunächst einen Maklervertrag abschließen, welcher alle Rahmenbedingungen wie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien beinhaltet. Hierbei stehen grundsätzlich der einfache Maklervertrag, Makleralleinauftrag sowie qualifizierte Alleinauftrag zur Verfügung. Die für das Anliegen der beiden Vertragsparteien wohl einvernehmlichsten Vertragsarten sind dabei der Makleralleinauftrag bzw. der qualifizierte Alleinauftrag.


Am Beispiel eines Immobilienverkaufs beginnt der Makler nach Abschluss des Maklervertrages in der Regel mit der Immobilienbewertung, sofern diese nicht bereits im Rahmen der Erstkontaktaufnahme erfolgte, und der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Die Immobilienbewertung ist dabei eher eine Marktwertermittlung, welche den Sachwert der Immobilie sowie die aktuelle Nachfrage- und Angebotssituation des jeweiligen regionalen Immobilienmarktes berücksichtigt. Zur Ermittlung des Sachwertes stehen dem Makler das Ertragswert-, Sachwert- und das Vergleichswertverfahren zur Verfügung. Deren Anwendung ist dabei von der Art und Nutzung der zu veräußernden Immobilie abhängig. Gilt es beispielsweise ein vermietetes Mehrfamilienhaus als reines Renditeobjekt zu verkaufen, dann kommt hierbei das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Dabei verrechnet der Makler die jährlichen Nettomieterträge mit einem objektspezifischen Kaufpreismultiplikator. Dessen Größe richtet sich dabei nach Baujahr, Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie. Zur finalen Festsetzung des Angebotspreises wird der Immobilienmakler dennoch in gewissen Zügen vom Vergleichswertverfahren Gebrauch machen. Dabei vergleicht er das Verkaufsobjekt mit anderen zum Verkauf stehenden oder bereits veräußerten Immobilien, die einen ähnlichen Zustand, Lage und Ausstattung aufweisen. Zur anschließenden Anzeigenschaltung wird dann letztlich noch das Exposé benötigt. Dieses sollte neben den technischen und baulichen Eckdaten vor allem repräsentative Bilder der Immobilie enthalten.


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